Beconova Partnerprogramm
Stand: 22. Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Beconova (nachfolgend „Beconova“ oder „Betreiber“) zwischen Beconova und dem Partner (nachfolgend „Partner“ oder „Sie“).
Durch die Registrierung im Partnerprogramm erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Beconova ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1. Beconova betreibt eine Plattform für AI-gestützte Sichtbarkeit und Produktfeeds für Unternehmen. Partner haben die Möglichkeit, potenzielle Kunden über individuelle Affiliate-Links auf Beconova aufmerksam zu machen.
2.2. Für jeden vermittelten und erfolgreichen Vertragsabschluss (Subscription) erhält der Partner eine Provision gemäß der aktuellen Provisionsstruktur.
2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung der Anmeldung seitens Beconova. Beconova behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen, die über die für die Teilnahme erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügen.
3.2. Der Partner versichert, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
3.3. Jeder Partner darf nur ein Partnerkonto führen. Die Registrierung mehrerer Konten durch dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen ist untersagt.
4.1. Der Partner verpflichtet sich, bei der Werbung für Beconova alle geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
4.2. Der Partner ist verpflichtet, den kommerziellen Zweck seiner Kommunikation nach § 5a Abs. 4 UWG erkennbar zu machen. Die Kennzeichnung muss klar, unmittelbar erkennbar und so platziert sein, dass sie der Leser vor dem Klick auf den Link wahrnimmt. Zulässige Formulierungen sind: „Werbung“, „Anzeige“, „Affiliate-Link“, „Partner-Link“, „Bezahlte Partnerschaft“ oder „#werbung“ / „#anzeige“. Die alleinige Nutzung von Kürzeln wie „Ad“, „Sponsored“ oder die Platzierung nur im Footer ist NICHT ausreichend.
4.3. Der Partner darf keine irreführenden, unlauteren oder falschen Angaben über Beconova, deren Produkte oder Dienstleistungen machen.
4.4. Der Partner ist verpflichtet, seine persönlichen Daten (insbesondere Bankverbindung) aktuell zu halten.
4.5. Verboten sind insbesondere:
Der Partner ist als selbständiger Unternehmer tätig. Es besteht kein Arbeitsverhältnis und kein Handelsvertreterverhältnis. Der Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist weder Mit-Entwickler, Mit-Inhaber, Mit-Gründer noch in sonstiger Form an der Entwicklung, der Architektur, dem Quellcode oder den Schutzrechten der Beconova-Platform beteiligt. Die Platform wurde ausschließlich vom Anbieter (Marvin Malessa) entwickelt.
Der Partner ist für die Gestaltung und den Inhalt seiner Werbemaßnahmen, Verkaufsgespräche und sonstigen Kommunikation gegenüber Kunden allein verantwortlich.
Der Partner darf insbesondere nicht: Leistungsmerkmale versprechen, die nicht Bestandteil des tatsächlichen Leistungsumfangs sind; garantierte Rankings oder Platzierungen zusichern; falsche Angaben über Verfügbarkeit oder Funktionsumfang machen; eigenmächtig Rabatte oder Sonderkonditionen zusagen; eine eigene Mitwirkung an Entwicklung, Code, Architektur, Datenbankstruktur oder KI-Logik der Platform behaupten; eine Mit-Inhaberschaft an Beconova oder ihrer Marke vortäuschen; sich als Mit-Gründer, CTO, technischer Partner, Co-Creator oder in einer vergleichbaren Funktion ausgeben; eine Geschäftsbeziehung suggerieren, die über die tatsächliche Vermittlung oder den Wiederverkauf hinausgeht.
Beconova haftet nicht für Zusicherungen, Versprechen oder Erklärungen des Partners, die über den dokumentierten Leistungsumfang hinausgehen. Der Partner stellt Beconova von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Falschdarstellungen des Partners entstehen. Die Freistellung umfasst insbesondere: Anfechtungs- oder Schadensersatzansprüche von Endkunden wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder Verschuldens bei Vertragsschluss (§§ 280, 311 BGB); Abmahnungen oder Klagen wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere wegen Irreführung (§ 5 UWG); Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechtsstreitigkeiten, die durch die Falschdarstellung der Rolle des Partners oder der Platform entstehen; sowie die zur Rechtsverteidigung notwendigen Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten in angemessener Höhe.
Beconova ist berechtigt, die Partnerschaft fristlos zu kündigen, wenn der Partner wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Pflichten verstößt. Bereits ausgezahlte Provisionen, die auf Verträgen beruhen, die durch Falschdarstellung zustande gekommen sind, können zurückgefordert werden. Schwebende Provisionsansprüche entfallen ersatzlos.
Verstößt der Partner schuldhaft gegen die Pflichten aus § 4a (insbesondere Absatz 3), schuldet er Beconova eine Vertragsstrafe, deren Höhe Beconova nach billigem Ermessen festsetzt (Hamburger Brauch, im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar). Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 2.500 EUR pro Einzelverstoß. Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verletzungen kann sie bis zu 25.000 EUR pro Einzelverstoß betragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen ggf. zu zahlenden Schadensersatz angerechnet.
5.1. Die aktuelle Provisionsstruktur finden Sie unter Provisionsmodell.
5.2. Eine Provision wird nur fällig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
5.3. Provisionen werden nur auf monatliche oder jährliche Beconova-Abonnements gezahlt. Einmalige Käufe, Add-ons, Setup-Gebühren, Steuern, Rückerstattungen und sonstige nicht provisionsfähige Bestandteile sind ausgeschlossen.
5.4. Die Partnerstufen richten sich nach aktiv vermitteltem Partner-MRR: Bronze unter 500 EUR aktivem Partner-MRR mit 15% Provision für 12 bezahlte Monate; Silber ab 500 EUR aktivem Partner-MRR mit 20% Provision für 36 bezahlte Monate; Gold ab 2.000 EUR aktivem Partner-MRR nur nach interner Freigabe mit 25% Provision für die aktive Laufzeit des geworbenen Kundenabonnements.
5.5. Aktiver Partner-MRR umfasst nur aktive, bezahlende, nicht gekündigte und nicht als Testaccount geführte Kundenabonnements, die dem Partner wirksam zugeordnet wurden. Add-ons bleiben bei der MRR-Berechnung unberücksichtigt.
5.6. Beconova behält sich das Recht vor, die Provisionsstruktur mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen für die Zukunft zu ändern. Bereits entstandene und berechtigte Provisionsansprüche bleiben unberührt. Für Änderungen zum Nachteil des Partners gilt zusätzlich § 12 dieser AGB.
6.1. Detaillierte Informationen zu Auszahlungen finden Sie unter Auszahlungsbedingungen.
6.2. Der Mindestbetrag für eine Auszahlung beträgt 25,00 EUR. Unterschreitet das Provisionsguthaben diesen Betrag, wird es auf den Folgemonat übertragen.
6.3. Auszahlungen erfolgen monatlich am 15. des Folgemonats via SEPA-Überweisung auf das vom Partner angegebene Bankkonto.
6.4. Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Bankdaten selbst verantwortlich. Kosten für Rücklastschriften aufgrund falscher Angaben trägt der Partner.
7.1. Macht ein geworbener Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, kündigt sein Abonnement, fällt mit Zahlungen aus oder wird die Zahlung erstattet oder zurückgebucht, entstehen für künftige Zeiträume keine weiteren Provisionen für diesen Kunden.
7.2. Bereits berechtigt entstandene und ausgezahlte Provisionen bleiben bestehen, soweit sie nicht auf Widerruf, Rückerstattung, Rückbuchung, Betrug, Missbrauch oder Falschdarstellung beruhen. Noch nicht fällige oder künftige Provisionen entfallen.
7.3. Bei begründetem Verdacht auf Betrug, Cookie-Stuffing, Spam oder andere Manipulation behält sich Beconova das Recht vor, bereits ausgezahlte Provisionen zurückzufordern. Voraussetzung ist ein formelles Verfahren: (a) Beconova teilt dem Partner den Verdacht schriftlich (E-Mail genügt) mit und benennt die konkreten Vorwürfe und Beweisgrundlagen; (b) der Partner hat das Recht, binnen 10 Kalendertagen schriftlich Stellung zu nehmen; (c) erst nach Ablauf dieser Frist und Würdigung der Stellungnahme kann Beconova die Rückforderung aussprechen. Der Partner ist in diesem Verfahren berechtigt, anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Streitigkeiten über die Berechtigung der Rückforderung unterliegen dem in § 13 benannten Gerichtsstand.
8.1. Die Zuordnung von Kunden zu Partnern erfolgt über Tracking-Cookies mit tierbasierter Laufzeit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
8.2. Klickt ein Nutzer auf einen Affiliate-Link, wird ein Tracking-Cookie gesetzt. Die Cookie-Laufzeit hängt von der zum Zeitpunkt der Zuordnung anwendbaren Partnerstufe ab: Bronze 30 Tage, Silber 60 Tage, Gold 90 Tage. Gold gilt erst nach interner Freigabe.
8.3. Beconova übernimmt keine Haftung für technische Probleme (z.B. blockierte Cookies), die eine korrekte Zuordnung verhindern.
9.1. Beconova verarbeitet personenbezogene Daten des Partners gemäß der Datenschutzerklärung für Partner.
9.2. Der Partner verpflichtet sich, bei der Bewerbung von Beconova die DSGVO einzuhalten und insbesondere eine eigene Datenschutzerklärung bereitzustellen.
Partner und Beconova sind gemeinsam verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Affiliate-Trackings gemäß Art. 26 DSGVO.
Beconova ist verantwortlich für:
Der Partner ist verantwortlich für:
9.4. Ansprechpartner für Betroffenenrechte: Nutzer können ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) sowohl bei Beconova als auch beim jeweiligen Partner geltend machen. Beide Parteien stellen sicher, dass Anfragen bearbeitet werden, unabhängig davon, an wen sich der Betroffene wendet.
9.5. Wesentliche Inhalte dieser Vereinbarung: Die Kernaussagen dieser Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit sind für betroffene Personen jederzeit unter dieser Datenschutzerklärung zugänglich.
9.6. Kontakt bei Datenschutzfragen:
Beconova: datenschutz@beconova.de
Partner: Siehe Website des jeweiligen Partners
10.1. Beconova haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Beconova nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden.
10.2. Beconova übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit des Partnerprogramms oder der Tracking-Systeme.
10.3. Der Partner stellt Beconova von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Partners gegen diese AGB oder geltendes Recht entstehen.
11.1. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist zeitlich unbefristet und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
11.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
11.3. Im Falle einer Kündigung werden berechtigt entstandene offene Provisionen nach Prüfung ausgezahlt, sobald der Mindestbetrag erreicht ist. Liegt das Restguthaben darunter, kann der Partner eine Schlussabrechnung verlangen. Nicht berechtigte, stornierte oder missbräuchlich erzeugte Provisionen bleiben ausgeschlossen.
11.4. Nach Beendigung der Partnerschaft ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel von Beconova zu entfernen und die Nutzung des Affiliate-Links einzustellen.
12.1. Beconova behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt.
12.2. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei Änderungen zum Nachteil des Partners (insbesondere Absenkung der Provisionssätze, Verkürzung der Cookie-Laufzeit oder Ausweitung von Ausschluss- oder Rückforderungstatbeständen) steht dem Partner im Falle des Widerspruchs ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben in jedem Fall unberührt.
13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Beconova.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (natürliche Personen, die nicht überwiegend gewerblich oder selbstständig-beruflich handeln) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Partnerprogramm richtet sich primär an gewerbliche Partner; eine Teilnahme als Verbraucher ist möglich, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
15.2. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Abschluss des Vertrags (Bestätigung der Anmeldung durch Beconova).
15.3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Beconova mittels eindeutiger Erklärung (z. B. E-Mail an partner@beconova.de) über Ihren Entschluss informieren. Zur Fristwahrung reicht es, die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
15.4. Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die empfangenen Leistungen beidseitig zurückgewährt. Etwaige bereits angefallene Provisionen aus vermittelten Abschlüssen werden auf Basis der zum Widerrufszeitpunkt bestehenden Rechtslage verrechnet.
16.1. Alle von Beconova bereitgestellten Werbemittel (Logos, Banner, Texte, Bildmaterial, Videos, Marketing-Kits) sind urheberrechtlich geschützt. Beconova räumt dem Partner für die Dauer der Partnerschaft ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck der Bewerbung des Beconova-Partnerprogramms ein.
16.2. Der Partner darf die Marke „Beconova“, zugehörige Wort- und Bildmarken sowie Domain-Namen ausschließlich im Rahmen der unveränderten Werbung für das Partnerprogramm nutzen. Veränderungen, Abwandlungen, die Kombination mit Marken Dritter oder die Nutzung in nicht genehmigten Kontexten (etwa Glücksspiel, Erotika, politische Werbung, Kryptowährungs-Trading-Systeme) sind untersagt.
16.3. Mit Beendigung der Partnerschaft erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Werbemittel von eigenen Kanälen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zu entfernen.
16.4. Bei Verstößen kann Beconova nach vorheriger Abmahnung Unterlassung verlangen und die Partnerschaft fristlos kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (§§ 14, 15 MarkenG, § 97 UrhG) bleiben unberührt.
17.1. Es besteht keine Exklusivitätsverpflichtung. Der Partner darf grundsätzlich auch Partnerprogramme anderer Anbieter bewerben.
17.2. Nicht zulässig ist jedoch das gezielte, direkte Abwerben von Beconova-Bestandskunden zu konkurrierenden Angeboten unter Ausnutzung der im Rahmen der Partnerschaft erlangten Kenntnisse (etwa aus Reports, Materialien oder persönlichen Kontakten aus dem Partner-Onboarding). Zulässig bleibt jede allgemein öffentliche Werbung für Wettbewerbsangebote.
17.3. Der Partner darf keine bezahlten Anzeigen schalten, die in Suchmaschinen den Brand-Term „Beconova“ gegen Beconova selbst positionieren (Brand-Bidding). Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Provision für die betroffenen Conversions und können die außerordentliche Kündigung nach § 11.2 auslösen.
18.1. Betreiber des Partnerprogramms ist das im Impressum genannte Unternehmen. Aktuell wird Beconova als Einzelunternehmen geführt; Vertragspartner ist damit natürlich der Inhaber persönlich. Der Partner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies die Haftungs- und Vertragsverhältnisse beeinflusst (natürliche Person statt juristischer Person).
18.2. Beconova behält sich vor, den Vertrag im Zuge einer Gesellschaftsgründung (GmbH, UG haftungsbeschränkt) auf die neue Rechtsträgerin zu übertragen. Eine solche Übertragung wird dem Partner mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit in Textform angezeigt; der Partner hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern keine wesentliche Verschlechterung der Konditionen erfolgt.
18.3. Sämtliche Ansprüche richten sich zum Zeitpunkt ihres Entstehens gegen den im Impressum benannten Rechtsträger. Bereits entstandene Ansprüche werden nicht durch eine spätere Gesellschaftsgründung berührt.
Bei Fragen zu diesen AGB oder zum Partnerprogramm wenden Sie sich bitte an:
Beconova
E-Mail: partner@beconova.de
Hinweis zur rechtlichen Prüfung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nach bestem Wissen auf Grundlage der aktuellen Rechtslage (BGB, UWG, DSGVO, BGH-Rechtsprechung u.a. I ZR 27/22) erstellt. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Für geschäftskritische Vertragsbeziehungen wird die Prüfung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen.